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Anfrage: Leistungen für die Familie

Geschäftsnummer:

91.411

Eingereicht von:

Fankhauser Angeline

Einreichungsdatum:

13.03.1991

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Anspruch; Bundes; Kinderzulage; Kindern; übertragen; Werden; Gesamtschweizerischer; Lastenausgleich; Verwirklichen; Familien; Geschäftsverkehrsgesetzes; Betreuungsbedürftigen; Verbände; Alleinerziehende; Eltern; Bedarfsleistungen; Ergänzungsleistung; Ausgestaltet; Alter; Ausgleichskassen; Kantone; Orientiert; Nationalrates; Reiche; Initiative; Anregung; Franken; Ansatz; Zurzeit; Geschäftsreglementes

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Eingereichter Text

Gemäss Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reiche ich folgende Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

1. Für jedes Kind besteht Anspruch auf eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken. Dieser Ansatz orientiert sich an den zurzeit höchsten Beiträgen der kantonalen Kinderzulagen und sollte regelmässig an den Index angepasst werden. Die Durchführung einer solchen Bundeslösung soll den bestehenden Ausgleichskassen der Kantone, der Verbände und des Bundes übertragen werden, wobei ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich zu verwirklichen ist.

2. Für Familien mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter, insbesondere für alleinerziehende Eltern, besteht Anspruch auf Bedarfsleistungen, welche analog zur Ergänzungsleistung ausgestaltet sind.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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